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Kommunale Selbstverwaltung

Süddeutsche Ratsverfassung

Kommunalverfassungstypen in Deutschland unterscheiden sich in den Funktionen, die sie dem Rat und der Verwaltung zuordnen, erheblich. Die Süddeutsche Ratsverfassung ist durch einen starken Bürgermeister gekennzeichnet. In Bayern vereinigt der Bürgermeister in seiner Person die Leitung der Verwaltung und den stimmberechtigten Vorsitz des Stadt- bzw. Gemeinderats sowie aller seiner Ausschüsse.

Eigener und übertragener Wirkungskreis

Im eigenen Wirkungskreis handeln die Kommunen – soweit nicht gesetzliche Vorschriften es ausdrücklich anders bestimmen – nach eigenem Ermessen. Der übertragene Wirkungskreis umfasst an sich staatliche Aufgaben, die das Gesetz den Kommunen zur Besorgung im Auftrag des Staates zuweist, z.B. den Erlass von Verordnungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Selbstverwaltung

Selbstverwaltung bedeutet politische Verwaltung durch von den Bürgern demokratisch gewählte Verwaltungsorgane. Dies kommt durch die Wahl des Ersten Bürgermeisters und des Landrats, der Stadtrats- und Kreistagsmitglieder zum Ausdruck.

Selbstverwaltung im rechtlichen Sinne bedeutet die selbständige, vom Staat weitgehende unabhängige Verwaltung der eigenen Aufgaben im eigenen Namen, nach eigenem Ermessen und mit eigenen Verwaltungs- , Finanz- und Wirtschaftsmitteln.

Organe

Organe der Stadt und des Landkreises sind Stadtrat, beschließende Ausschüsse des Stadtrates und Erster Bürgermeister, bei den Landkreisen der Kreistag, Kreisausschuss und etwaige beschließende Ausschüsse des Kreistags sowie der Landrat.

Die Zahl der Stadtratsmitglieder, die in ehrenamtlicher Eigenschaft auf die Dauer von 6 Jahren gewählt werden, richtet sich nach der Einwohnerzahl und beträgt in Hilpoltstein 24 StadträtInnen.

Der Kreistag ist die Repräsentation der KreisbürgerInnen. Auch er wird für 6 Jahre gewählt. Er besteht neben dem Landrat aus den Kreisräten. In den Kreistag des Landkreises Roth werden 60 KreisrätInnen gewählt.

Aufgaben der Kommunen

Kommunalpolitik beginnt bereits vor der eigenen Haustür. Ein erster Blick hinaus weist auf konkrete kommunalpolitische Handlungsfelder hin, denen sich Kommunalpolitiker wie auch alle Bürgerinnen und Bürger widmen können:

Der Zustand von Fußwegen und Straßen, zu hohe Fahrgeschwindigkeiten, das Fehlen eines Radweges oder einer Kindertagesstätte – schon hier beginnt der Prozess des Mitgestaltens in der Kommunalpolitik. Auf keiner anderen Ebene unserer Gesellschaft ist die direkte Betroffenheit der BürgerInnen spürbarer, nirgends herrscht ein stärkeres Maß an politischem Engagement, kaum woanders wird der Wunsch vieler, aktiv mitzuentscheiden, nachhaltiger spürbar.

Was haben Stadtrat und Bürgermeister zu sagen?

Die am 3. März 2002 gewählten MandatsträgerInnen bestimmen in den kommenden sechs Jahren über die Angelegenheiten ihrer Stadt bzw. des Landkreises. Die Frauen und Männer, die Sie wählen, entscheiden, wie in unserer Stadt die Steuergelder verwendet werden. Sie entscheiden z.B.

  • über die Bauleitplanung und damit über die Entwicklung und die Gestaltung des Gemeindegebietes (Ausweisung von Bebauungs- und Gewerbegebieten)
  • über die Erschließung der Stadt mit Straßen und Wegen, über den Bau von Wasserversorgungsanlagen und Einrichtungen der Abwasserbeseitigung
  • über örtliche Einrichtungen für Kultur, Jugenderziehung und Breitensport (Schulen, Kindergärten und Spielplätze)
  • über ortsgebundene Aufgaben der sozialen Hilfe, über den Feuerschutz, den Umweltschutz
  • Auf der Ebene des Landkreises entscheiden sie u.a. über weiterführende Schulen, Krankenhäuser und die Abfallbeseitigung.
 

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